Allgemeine Geschäfts-bedingungen
(nachstehend "AGB" genannt)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für die zeitlich befristete, entgeltliche Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung und Reservierung im Gourmet-Restaurant sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen, einschließlich etwaiger Vorleistungen für den Gast. Etwaige Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, beide Parteien haben im Vorfeld etwas anderes vereinbart. Gast im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch gewerblich tätige Unternehmer sein.
Alle Leistungen der Genuss Werkstatt AG erfolgen auf der Grundlage dieser AGB. Sie sind Bestandteil eines jeden Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
2. Zustandekommen des Vertrages
Vertragspartner sind die Genuss Werkstatt AG (im Folgenden "Schloss Schauenstein" genannt) und der Kunde/Auftraggeber - im Folgenden "Gast" genannt. Ist ein Dritter für den Gast tätig geworden, so haftet der Gast gegenüber Schloss Schauenstein zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Hotelaufenthalt ergeben.
Der Vertrag kommt zustande, wenn Schloss Schauenstein den Buchungswunsch des Gastes annimmt. Unterbreitet Schloss Schauenstein dem Gast ein verbindliches Angebot, kommt der Vertrag zustande, wenn der Gast das Angebot von Schloss Schauenstein annimmt. In beiden Fällen steht es Schloss Schauenstein frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen, ohne dass hierdurch ein Vertragsverhältnis begründet wird.
Änderungen des Vertragsinhaltes sind nur dann verbindlich, wenn sie von Schloss Schauenstein schriftlich bestätigt werden.
3. Leistungen, Preise, Zahlungen, Aufrechnung
Schloss Schauenstein ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Hotelzimmer und/oder Tischreservierungen im Gourmet-Restaurant bereitzuhalten und die mit dem Gast vereinbarten Leistungen zu erbringen. Die reservierten Hotelzimmer und/oder die Tischreservierung stehen dem Gast nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.
Die Inanspruchnahme der gebuchten Zimmer und/oder der Tischreservierung durch andere als die in der ursprünglichen Buchung angegebenen Gäste, auch wenn sie zusätzlich zu den ursprünglichen Gästen erfolgt, sowie die Erbringung von Leistungen an andere als die in der Buchung genannten Leistungsempfänger bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Schloss Schauenstein, die ohne Angabe von Gründen verweigert werden kann. Eine solche Verweigerung entbindet den Gast nicht von seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber Schloss Schauenstein.
Der Gast ist verpflichtet, Schloss Schauenstein das aktuelle bzw. vereinbarte Entgelt für die gebuchten Zimmer bzw. den Tisch und die von ihm in Anspruch genommenen sonstigen Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Kosten, die auf Wunsch des Gastes an Dritte erbracht werden.
Die Zimmer- und Suitenpreise verstehen sich pro Zimmer und Nacht inklusive Service und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Im Preis inbegriffen ist auch der Zugang zum Garten von Schloss Schauenstein mit Pool und die Nutzung der Schauenstein-Fahrräder. Alle Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Schloss Schauenstein behält sich das Recht vor, die Reinigungskosten den Gästen in Rechnung zu stellen, falls geraucht werden sollte. Der Preis für das Frühstück beträgt CHF 42.00 inkl. MwSt. pro Person und Tag und ist nicht in den Zimmer- und Suitenpreisen enthalten.
Alle Preise sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Rechnungen werden ausschliesslich in CHF ausgestellt. Überschreitet der Zeitraum zwischen Reservierung und vertraglich vereinbarter Leistungserbringung 6 Monate, so ist Schloss Schauenstein berechtigt, einseitig und ohne Vorankündigung an den Gast die jeweils gültigen Preise zum Zeitpunkt der Übernachtung zu berechnen. Die Menü- und Getränkepreise im Gourmet-Restaurant können jederzeit ohne vorherige Ankündigung gegenüber dem Gast geändert werden.
Die Preise können von Schauenstein auch geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl und/oder Art der gebuchten Hotelzimmer oder Tische im Gourmet-Restaurant, der Leistungen von Schloss Schauenstein oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und Schloss Schauenstein dem schriftlich zustimmt. Rechnungen von Schloss Schauenstein ohne Fälligkeitsdatum gelten als fällig und sind innerhalb von 20 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Schloss Schauenstein ist berechtigt, jederzeit eine Anzahlung in Höhe von bis zu 100% der vereinbarten Vergütung (inkl. MwSt.) zu verlangen. Diese Anzahlung kann per Überweisung oder Kreditkarte geleistet werden. Der geleistete Anzahlungsbetrag wird in voller Höhe, jedoch ohne Zinsen, auf der Rechnung gutgeschrieben. Die Anzahlung ist spätestens und ohne Mahnung mit der letzten schriftlichen Reservierungsbestätigung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Etwaige Überweisungskosten gehen zu Lasten des Gastes. Übersteigt die vom Gast geleistete Anzahlung den Restrechnungsbetrag, wird die Differenz - soweit technisch möglich - dem Konto gutgeschrieben, von dem die Anzahlung geleistet wurde.
Eine Barzahlung von mehr als CHF 1'000.00 oder eine Rückerstattung auf ein anderes als das für die Vorauszahlung verwendete Konto wird in keinem Fall vorgenommen. Der Gast gerät in Zahlungsverzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht spätestens bei der Abreise bezahlt oder unwiderruflich angewiesen wird. Nach Verzugseintritt ist Schloss Schauenstein berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen. Schloss Schauenstein bleibt es außerdem vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen. Dem Gast steht die Einrede der Aufrechnung nicht zu.
Es werden folgende Zahlungsmöglichkeiten angeboten: Bar, Maestro und Postcard sowie American Express, VISA und Diners Club Kreditkarten.
4. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
4.1 Ankunft und Abreise
Der Gast hat keinen Anspruch auf die Bereitstellung eines bestimmten Zimmers oder Tisches, es sei denn, dies wurde im Voraus schriftlich vereinbart. Am Tag der Anreise steht das Zimmer frühestens ab 14.30 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Hotelzimmer bis spätestens 11.30 Uhr zu räumen und zur Nutzung bereitzustellen. Bei vorzeitiger Anreise oder verspäteter Abreise kann das Hotelzimmer nach Absprache und mit Zustimmung der Genuss Werkstatt AG früher bezogen oder später verlassen werden. Wird das Zimmer vom Gast ohne vorherige Absprache länger in Anspruch genommen, ist die Genuss Werkstatt AG berechtigt, bis 16.00 Uhr 50% des Zimmerpreises und ab 16.00 Uhr 100% des Zimmerpreises in Rechnung zu stellen.
4.2 Kinder
Ein Babybett für Kinder bis zu 4 Jahren ist kostenlos. Für Kinder zwischen 4 und 12 Jahren kann im Hotelzimmer der Eltern ein Zusatzbett für CHF 80.00 pro Nacht aufgestellt werden. Kinder ab 12 Jahren bezahlen CHF 120.00 für das Zusatzbett. Das Frühstück kostet CHF 25.00 pro Kind zwischen 7 und 12 Jahren. Für Kinder ab 13 Jahren wird ein Frühstückszuschlag von CHF 42.00 verrechnet. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.3 Haustiere
Ihr gut erzogener Hund wird auf Schloss Schauenstein auf Anfrage zu einem Preis von CHF 35.00 pro Tag untergebracht, ohne Futter. Hunde sind im Restaurant nicht erlaubt, können aber gerne hinter der Rezeption sitzen. Wir behalten uns das Recht vor, dem Hundehalter zusätzliche Reinigungskosten und Reparaturkosten für entstandene Schäden in Rechnung zu stellen.
5. Stornierung durch den Gast / No Show
Bei Buchung eines Hotelzimmers ist der Gast verpflichtet, einen Tisch im Gourmet-Restaurant von Schloss Schauenstein zu reservieren.
Im Falle einer Stornierung räumt Schloss Schauenstein dem Gast das folgende vertragliche Rücktrittsrecht ein:
Bei einer Stornierung vor der geplanten Anreise stellt Schloss Schauenstein dem Gast die gebuchten Hotelzimmer in Verbindung mit einem Tisch im Gourmet-Restaurant in Rechnung:
- 30 Tage vorher ist kostenfrei
- 29 Tage vorher 50% des vereinbarten Hotelzimmerpreises
- 14 Tage vorher 80% des vereinbarten Hotelzimmerpreises
- 7 Tage vorher 100% des vereinbarten Hotelzimmerpreises
für den gesamten Aufenthalt, wenn das Hotelzimmer bis zum Reservierungsdatum nicht weiterverkauft werden kann.
Für die Reservation des Tisches im Gourmetrestaurant in Verbindung mit einer Hotelzimmerreservierung wird 14 Tage vor dem Besuch eine Vorauszahlung von CHF 350.00 inkl. MwSt. pro Gast erhoben, welche bis 10 Tage vor der Anreise beglichen werden kann.
Bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise wird der volle Hotelzimmerpreis und CHF 350.00 pro Person inkl. MwSt. für den Restauranttisch in Rechnung gestellt, falls der Restauranttisch nicht weiterverkauft werden kann.
Schloss Schauenstein gewährt den Restaurantgästen (Tischbuchungen ohne Hotelzimmer) das folgende Rücktrittsrecht:
Eine Annullation des Restauranttisches bis 14 Tage vor dem Termin ist kostenlos. 14 Tage vor der Anreise wird eine Vorauszahlung von CHF 350.00 (inkl. MwSt.) pro Gast erhoben, welche bis 10 Tage vor der Anreise beglichen werden kann. Falls der Restauranttisch bei einer Annullation nicht weiterverkauft werden kann, gelten die CHF 350.00 pro Person als Annullationsgebühren.
Bei einer Gruppenreservierung (mehr als 6 Personen) ist eine Annullation bis 30 Tage vor dem Termin kostenlos. 14 Tage vor der Anreise wird eine Vorauszahlung von CHF 350.00 (inkl. MwSt.) pro Gast erhoben, welche bis 10 Tage vor der Anreise beglichen werden kann. Falls der Restauranttisch bei einer Annullation nicht weiterverkauft werden kann, gelten die CHF 350.00 pro Person als Annullationsgebühren.
Bei Nichterscheinen oder vorzeitiger Abreise werden pro Person CHF 350.00 inkl. MwSt. für den Restauranttisch in Rechnung gestellt.
Schloss Schauenstein empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
6. Rücktritt durch Schloss Schauenstein
Wird eine gemäß vorstehender Ziffer III. vereinbarte oder verlangte Anzahlung oder sonstige Zahlungssicherheit auch nach Setzung einer angemessenen kurzen Nachfrist durch Schloss Schauenstein nicht geleistet, so ist Schloss Schauenstein berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus ist Schloss Schauenstein berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Aufnahme, Fortsetzung oder vollständige Erfüllung des Vertragsverhältnisses für Schloss Schauenstein nicht oder nicht mehr zumutbar ist, unter anderem aber, wenn - höhere Gewalt/sonstige von Schloss Schauenstein nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages als unzumutbar erscheinen lassen, - Räume mit irreführenden oder falschen Angaben über wesentliche Tatsachen (z. B. Schloss Schauenstein Grund zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des anderen Gastes und/oder von Schloss Schauenstein gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Schloss Schauenstein zuzurechnen ist. In den vorgenannten Fällen ist Schloss Schauenstein zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt und der Gast der Unterkunft hat keinen Anspruch auf Schadensersatz. Etwaige vom Gast geleistete Anzahlungen oder Zahlungsgarantien stehen Schloss Schauenstein nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffern III. und V. Haftung von Schloss Schauenstein zu.
Schloss Schauenstein haftet dem Gast, der sich auf Schloss Schauenstein aufhält, grundsätzlich nur für dessen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden, der dadurch entstanden ist, dass die von Schloss Schauenstein übernommenen vertraglichen Verpflichtungen nicht oder nur zu einem erheblichen Teil erfüllt wurden. In jedem Fall ist die Höhe des Schadensersatzes auf maximal das vom Gast in Anspruch genommene oder bei der Abreise tatsächlich gezahlte Übernachtungsgeld (ohne Mehrwertsteuer und Bargeldabhebungen) begrenzt. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Schloss Schauenstein auftreten, wird Schloss Schauenstein bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten sowie Schloss Schauenstein unverzüglich von einer Störung oder einem Schaden zu unterrichten.
Bei Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen haftet Schloss Schauenstein ebenfalls nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Soweit Schloss Schauenstein für Dritte gesetzlich haftet, haftet es ebenfalls nur, wenn dem Dritten grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; die Haftung von Schloss Schauenstein ist ausgeschlossen, wenn der Dritte den Schaden vorsätzlich verursacht hat. Die Haftung von Schloss Schauenstein ist insbesondere für Dritt- und Reflexschäden ausdrücklich auf die Leistungen der Haftpflichtversicherung der Genuss Werkstatt AG beschränkt. Eine weitergehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Eine Haftung für Wertsachen und Bargeld besteht nur, wenn diese im Zimmersafe aufbewahrt oder an der Rezeption gegen Quittung abgegeben werden, bis zu einem Höchstbetrag von CHF 2'000 pro Schadenfall. Schloss Schauenstein haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen. Allfällige Haftungsansprüche entfallen ersatzlos, wenn der Gast Schloss Schauenstein nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung schriftlich benachrichtigt. Schloss Schauenstein haftet nicht für das Abstellen oder Beschädigen von auf dem Gelände von Schloss Schauenstein abgestellten oder rangierten Kraftfahrzeugen der Gäste und deren Inhalte, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Nachrichten, Post und Warensendungen für den Gast werden mit Sorgfalt behandelt. Schloss Schauenstein übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, die nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen, sowie Dritt- und Reflexionsschäden sind ausgeschlossen.
7. Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, anwendbares Recht und Zustellungsanschrift
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB durch den Gast sind unwirksam, auch wenn sie der Schriftform bedürfen. Erfüllungs- und Zahlungsort ist Fürstenau. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB für die vorübergehende und entgeltliche Überlassung von Räumlichkeiten von Schloss Schauenstein zur Beherbergung unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem ursprünglich Gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und der Genuss Werkstatt AG ist ausschliesslich schweizerisches materielles Recht unter Ausschluss aller Bestimmungen des IPRG und allfälliger bilateraler und multilateraler internationaler Abkommen anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dem Beherbergungsvertrag zwischen den oben genannten Parteien ist Fürstenau. Der vertraglich vereinbarte Gerichtsstand gilt auch für allfällige vorprozessuale einstweilige Verfügungen. Der ausländische Gast, bzw. Gäste ohne festen Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz, erklären hiermit, dass sie sich der Zwangsvollstreckung in der Schweiz im Sinne von Art. 50 Abs. 2 SchKG zu unterstellen und für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Beherbergungsvertrag Fürstenau als Spezialdomizil zugunsten der Genuss Werkstatt AG zu wählen. Der Gast mit Wohnsitz im Ausland sowie der Gast ohne festen Wohnsitz oder mit unbekanntem Wohnsitz erklärt sich damit einverstanden, dass die für ihn bestimmten gerichtlichen und/oder vollstreckungsbehördlichen Schriftstücke einschließlich der Urteile und Beschlüsse rechtswirksam an die Adresse von Schloss Schauenstein zugestellt werden.
Fürstenau, Dezember 2022